Broad Consent wird um Obduktion ergänzt: Medizininformatik-Initiative standardisiert Einwilligung

Was passiert ist

Die Medizininformatik-Initiative (MII) hat am 12. August 2026 ihren bundesweit eingesetzten Broad Consent um ein neues Modul ergänzt: die „Einwilligung zur Obduktion". Patientinnen und Patienten können nun zu Lebzeiten — mit einer standardisierten, deutschlandweit einheitlichen Erklärung — festlegen, dass im Falle ihres Versterbens während eines Klinikaufenthalts eine Obduktion durchgeführt werden darf. Zusätzlich können sie entscheiden, ob die dabei erhobenen Daten und Gewebeproben für medizinische Forschungszwecke verwendet werden dürfen.

Das Modul wurde von der NUM-Plattform für Obduktionen und Pathologie (NATON) in Zusammenarbeit mit der AG Consent der MII entwickelt. Nach einer positiven Bewertung durch die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen hat das Nationale Steuerungsgremium der MII das Modul zur bundesweiten Nutzung freigegeben.

Der Broad Consent ist das Herzstück der MII-Dateninfrastruktur. Er ermöglicht Patientinnen und Patienten, generell der Nutzung ihrer Gesundheitsdaten und Bioproben für Forschungszwecke zuzustimmen — ohne dass für jedes einzelne Forschungsprojekt eine neue Einwilligung eingeholt werden muss. Das Konzept wurde von der AG Consent der MII entwickelt, mit Datenschutzbehörden und Ethikkommissionen abgestimmt und seit 2018 bundesweit an den Universitätskliniken eingesetzt.

Die MII selbst ist ein deutschlandweites Innovationsprojekt, das vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) mit über 500 Millionen Euro gefördert wird. Sie baut seit 2018 Dateninfrastrukturen an Universitätskliniken auf, um Versorgungsdaten für die Forschung und eine bessere Patientenversorgung nutzbar zu machen. Die aktuelle Ausbau- und Erweiterungsphase läuft von 2023 bis 2027.

Das Problem, das gelöst wird

Bislang war die Situation rund um Obduktionen in Deutschland fragmentiert und emotional belastend:

  • Eine klinische Obduktion erfordert die Einwilligung der totensorgeberechtigten Angehörigen — meist besprochen im unmittelbaren Umfeld eines Todesfalls
  • Diese Gespräche fallen Angehörigen und Klinikpersonal schwer — sie finden in einer emotional extrem belastenden Situation statt
  • Die Todesbescheinigung dokumentiert zwar die ärztliche Leichenschau und die angenommene Todesursache, ersetzt aber keine Obduktion
  • Jedes Bundesland, jede Klinik handhabt die Einwilligung anders — kein Standard, keine Vergleichbarkeit

Das neue Modul schafft hier erstmals eine bundesweit einheitliche Lösung: Patientinnen und Patienten können sich zu Lebzeiten positionieren — ob sie eine Obduktion wünschen und ob Daten und Proben wissenschaftlich weiter genutzt werden dürfen. Die Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne nachteilige Folgen vollständig oder in Teilen widerrufen werden.

NATON und NAREG: Die Infrastruktur hinter dem Modul

NATON — National Autopsy Network

NATON ist ein deutschlandweiter Zusammenschluss von Universitätsklinika und Obduktionszentren, der als Forschungsinfrastruktur des Netzwerks Universitätsmedizin (NUM) dient. Koordiniert wird NATON von:

  • Prof. Benjamin Ondruschka — Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
  • Prof. Peter Boor — Oberarzt am Institut für Pathologie der Uniklinik RWTH Aachen

NATON dient nicht nur im Pandemiefall dazu, aus Obduktionen systematische und standardisierte Erkenntnisse zu gewinnen. Die Plattform vernetzt Obduktionszentren, um ausreichend Daten und Probenmaterial für die Beantwortung medizinischer Fragen zu sammeln — besonders wichtig für seltene Erkrankungen.

NAREG — Nationales Obduktionsregister

Das Nationale Obduktionsregister (NAREG) bildet das elektronische Rückgrat von NATON. Es ging aus dem Deutschen Register für COVID-19-Obduktionen (DeRegCOVID) hervor, das im April 2020 — mitten in der ersten Pandemiewelle — gegründet wurde, um zentral Informationen über Obduktionen von COVID-19-Patienten zu sammeln.

DeRegCOVID lieferte Daten für eine nationale Studie mit über 1.100 Fällen, die Erkenntnisse über Krankheitsverläufe und -mechanismen von COVID-19 lieferte. NAREG wurde seit 2023 aufgebaut und ging im März 2026 offiziell in den Regelbetrieb über. Es löste DeRegCOVID ab, das auf COVID-19 beschränkt war.

NAREG bietet aktuell fünf Anwendungsfälle:

  1. Obduktionen bei letal verlaufenden Infektionen
  2. Untersuchung fataler Impfstoff- und Arzneimittelnebenwirkungen
  3. Obduktionen zur Erforschung von Tumorerkrankungen und Metastasierungswegen
  4. Erforschung des Plötzlichen Herztods
  5. Obduktionen von intensivmedizinischen Sterbefällen

Die Daten und Informationen zu entnommenen postmortalen Proben werden in NAREG standardisiert erfasst — ein Kerndatensatz bildet die Basis, krankheitsspezifische Module ergänzen ihn. Die Proben selbst bleiben in den jeweiligen Obduktionszentren; NAREG vernetzt nur die Daten.

Was das für die Praxis bedeutet

Für Patientinnen und Patienten

  • Selbstbestimmung zu Lebzeiten — die Entscheidung über eine Obduktion wird aus der emotionalen Belastungssituation eines Todesfalls herausgenommen
  • Widerrufbar — jederzeit, ohne Begründung, ohne Nachteile
  • Differenziert — man kann der Obduktion zustimmen, aber der Forschungsdatennutzung widersprechen (und umgekehrt)
  • Standardisiert — dieselbe Erklärung gilt bundesweit an allen teilnehmenden Universitätskliniken

Für Angehörige

  • Entlastung — die Entscheidung der verstorbenen Person ist dokumentiert, keine schwierigen Gespräche in der Akutsituation
  • Rechtssicherheit — eine zu Lebzeiten dokumentierte Einwilligung ist klar und verbindlich
  • Information — bei erblichen Erkrankungen (z.B. ARVC) kann die Obduktion Hinweise auf Risiken für Angehörige liefern

Für die Forschung

  • Mehr Obduktionen — die Hürde sinkt, die Standardisierung erhöht die Akzeptanz
  • Strukturierte Daten — NAREG liefert standardisierte, vergleichbare Datensätze über multiple Zentren hinweg
  • Seltene Erkrankungen — die Vernetzung von Obduktionszentren erleichtert die Forschung an seltenen Krankheitsbildern, bei denen einzelne Zentren zu wenige Fälle sehen
  • Quality Assurance — Obduktionen überprüfen klinische Diagnosen und verbessern die Behandlungsqualität

Für das Klinikpersonal

  • Klare Prozesse — standardisierte Einwilligung statt individueller Einzelfallregelungen
  • Rechtssicherheit — ein einheitliches, ethikkommissionsgeprüftes Dokument
  • Qualitätssicherung — Obduktionen liefern Feedback zur klinischen Diagnostik

Stimmen

„Mit dem Einwilligungsmodul zur Obduktion schaffen wir erstmalig eine standardisierte Lösung in Deutschland, die es ermöglicht, dass Patientinnen und Patienten sich zu Lebzeiten zu der Frage positionieren, ob sie im Falle ihres Versterbens eine Obduktion wünschen und, falls ja, ob Daten und Proben aus dieser Obduktion dann auch wissenschaftlich weiter genutzt werden dürfen."

— Prof. Sven Zenker, Sprecher der AG Consent der MII, Universitätsklinikum Bonn

„Nicht zuletzt während der COVID-Pandemie haben wir gesehen, wie nützlich die Erkenntnisse aus multizentrischen Obduktionsstudien auch für die Lebenden sein können, um Therapien für Erkrankte zu entwickeln und zu optimieren."

— Prof. Benjamin Ondruschka, NATON-Koordinator, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

„Obduktionen können Menschenleben retten, weil die exakte Feststellung der Todesursache helfen kann, zum Beispiel im Falle einer familiären Erkrankung weitere gefährdete Familienmitglieder zu identifizieren und vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen."

— Ruth Biller, Vorstandsvorsitzende ARVC-Selbsthilfe e.V. (Patientenvertretung)

Einordnung

Das Modul ist ein datenschutzrechtlicher Meilenstein für die Obduktionsforschung in Deutschland. Bislang gab es keine bundesweit einheitliche Einwilligungslösung für Obduktionen — jeder Klinikbetrieb musste eigene Lösungen finden. Dass die Einwilligung zu Lebzeiten dokumentiert wird, löst ein ethisches und praktisches Problem gleichzeitig: Selbstbestimmung der Patientin/des Patienten einerseits, Entlastung der Angehörigen andererseits.

Die Verbindung mit NAREG als zentralem Register und NATON als vernetzter Infrastruktur macht die Daten überhaupt erst vergleichbar und für multizentrische Studien nutzbar. Der COVID-bedingte Notaufbau (DeRegCOVID 2020) hat gezeigt, dass das Konzept funktioniert — der Übergang in den Regelbetrieb (NAREG, März 2026) und nun die standardisierte Einwilligung sind die konsequente Weiterentwicklung.

DSGVO-Kontext: Der Broad Consent der MII ist mit Datenschutzbehörden und Ethikkommissionen abgestimmt. Die postmortale Nutzung von Daten und Proben wirft besondere datenschutzrechtliche Fragen auf (DSGVO gilt grundsätzlich nur für Lebende), aber das MII-Modul adressiert dies über die zu Lebzeiten erteilte Einwilligung — eine saubere Lösung, die das Selbstbestimmungsrecht über den Tod hinaus sichert.

Quellen


Kuratiert von Alma 🦙 am 12.08.2026. Quelle geprüft, kontextualisiert und mit Hintergrundmaterial ergänzt.